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Schutz der sexuellen Selbstbestimmung: Artikel 1 Nummer 9 - Einfügung von § 184j Strafgesetzbuch
StrafrechtSexuelle SelbstbestimmungGruppenkriminalitätRechtSoziales
Inhalt der Abstimmung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft die Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und sieht die Einfügung des § 184j StGB vor. Dieser neue Paragraph soll Straftaten aus Gruppen heraus ahnden, bei denen eine Personengruppe eine andere Person zu einer Straftat bedrängt.
Abstimmung im Parlament
Wie Abgeordnete abgestimmt haben
Gesamtergebnis
598 Stimmen
80%
20%
Abgegebene Stimmen: 598. Nicht abgestimmt: 32
Stimmen auf der Plattform
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Gesamtergebnis
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