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Schutz der sexuellen Selbstbestimmung: Artikel 1 Nummern 6 bis 8, 10 und 11
StrafrechtSexuelle SelbstbestimmungGesetzgebungRechtspolitikSoziales
Inhalt der Abstimmung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft die Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Konkret geht es um die Artikel 1 Nummern 6 bis 8, 10 und 11 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung.
Abstimmung im Parlament
Wie Abgeordnete abgestimmt haben
Gesamtergebnis
599 Stimmen
100%
Abgegebene Stimmen: 599. Nicht abgestimmt: 31
Stimmen auf der Plattform
Wie Bürger auf diese Plattform gestimmt haben
Gesamtergebnis
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